A.8. Garantie

In der Schweiz gilt als Termin für Garantie rundum den Bau 6 Jahre. Nachher ist man, auch bei im Nachhinein offensichtlichen Baufehlern, faktisch auf sich selber gestellt. Dass vielfach Baufehler erst nach längerer Zeit erkennbar werden, spielt so weit wir ausfindig machen konnten vor Gericht keine Rolle.

Traditionell darf ein Teil, 5-10%, der verschuldeten Rechnungssumme zurückgehalten werden für den Garantiefall, aber wie sinnvoll das ist…

Es lohnt sich also auch in dieser Hinsicht, direkt auf der Bauplatz die geleistete Arbeit zu kontrollieren. Alles was wir beanstandet haben wurde flott nachgebessert oder wir bekamen Erlass zum selber Nachbessern. Wenn man während der Arbeit hin und wieder vorbeischaut, kann man auch einige Missverständnisse und Fehler vorbeugen. Einige Beispiele:

Impressum